Saisoneröffnung 2023

Hallo liebe Mitglieder,

am 28.04.2023 ab 15:00 Uhr wollen wir gemeinsam die Saisoneröffnung für die Jugend und am Samstag, den 29.04.2023 ab 15:00 Uhr die Saisoneröffnung der Erwachsenen durchführen. Wir freuen uns auf eine zahlreiche Teilnahme und das wir ein paar Schlag machen können. 

Viele Grüße

Euer Vorstand

Jahreshauptversammlung 2023

Hallo liebe Mitglieder,

im Anhang findet ihr die Einladung zu unserer diesjährigen Jahreshauptversammlung. Diese findet am 03.03.2023 um 19:30 Uhr im Clubhaus an den Tennisplätzen statt.

Über eine rege Teilnahme würde wir uns freuen.

Einladung JHV 2023

Viele Grüße

Euer Vorstand

Mixed-Turnier 2022

Hallo liebe Mitglieder, 

Anmeldungen für unser Mixed-Turnier am 05.06.2022 sind ab sofort wie gewohnt über die Liste im Tennishaus oder per Mail an Sportwart@tc-bw.de möglich. Die Gruppen werden wie jedes Jahr in den Kategorien U85 und Ü85 gebildet (das Alter des Pärchens ist gemeinsam ‚unter‘ bzw. ‚über‘ 85). 
 
Wir freuen uns auf eure Teilnahme. Gerne können Gäste und Interessierte mitgebracht werden, um den Tennissport und das Vereinsleben beim TC BW kennenzulernen. 
 
Viele Grüße

Euer Vorstand

Platzeröffnung 2022

Hallo liebe Mitglieder,

hiermit möchten wir euch mitteilen, dass ab dem kommenden Samstag, den 23.04.2022, auf unseren Plätzen gespielt werden darf. Die Freigabe ist aber mit einigen wichtigen Hinweisen verbunden!

 

  • Die Plätze 1,2 und 3 sind diesen Winter komplett erneuert worden und bedürfen in den ersten Wochen einer intensiven Pflege nach dem Spielen!

 

  • Diese intensive Pflege (gilt für alle Plätze!) bedeutet, dass bei Bedarf an den Grundlinien Asche aufgefüllt werden muss. Die Asche befindet sich in einer Ecke auf dem jeweiligen Platz. Nachdem die Asche verteilt worden ist, ist es wichtig, diese einzuschlämmen, d.h. der Bereich ist ausreichend zu wässern und sogar unter Wasser zu setzen! Anschließend muss die bearbeitete Stelle glatt gezogen werden! http://mob-service.de/ausbesserung-grundlinien-einschlammen/

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Tennissaison 2022

Die Tennisanlage wurde mit der Unterstützung unserer Mitglieder vorbereitet. Aktuell werden die Plätze gewalzt, sodass wir bald wieder auf dem Platz stehen können. Sobald die Plätze freigegeben sind, werden wir euch informieren. 

Bitte beachtet das Corona-Update vom Land NRW (zusammengefasst vom WTV) auf der Homepage. Corona-Update 10.04.2022

Euer Vorstand 

Corona-Update 10.04.2022

Informationen vom Landessportbund NRW vom 04.04.2022:

Wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

[…]

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

* Quelle: SPORTBETRIEB AB 03. APRIL WEITESTGEHEND OHNE EINSCHRÄNKUNGEN

 

Corona-Update 31.03.2022

Am 19. März 2022 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie ist bis zum 02. April 2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. 

Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:

· Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

· Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen

· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.

· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

· Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen

Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen.

Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.

 

* Quelle: Vereinfachungen für den Sport ab dem 19. März (wtv.de)