Am 19. März 2022 ist eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten. Sie ist bis zum 02. April 2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen.
Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
· Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
· Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen
· Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
· Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
· Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden fordern wir weiterhin die bisher nicht-geimpften Menschen auf, sich impfen zu lassen.
Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.
* Quelle: Vereinfachungen für den Sport ab dem 19. März (wtv.de)